Ratgeber
Wer bezahlt den Gutachter?
Die Kostenfrage hängt vom Unfallhergang und vom Versicherungsvertrag ab. VALTARO sagt Ihnen vor der Besichtigung, welcher Weg in Ihrer Situation üblich ist. Verbindliche Leistungszusagen gibt nur der Versicherer.
Unverschuldeter Unfall
Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten. Sie dürfen den Gutachter in diesem Fall meist selbst wählen. Details stehen unter Gutachter selbst wählen und beim Unfallgutachten.
Kasko und Eigenverschulden
Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem reinen Kaskoschaden gelten andere Regeln. Ob ein Gutachten, eine Beweissicherung oder die Prüfung eines Kostenvoranschlags sinnvoll ist, klären wir kurz im Gespräch.
Direkter Kontakt
Schildern Sie den Schaden. Wir melden uns.
Telefon 0152 59175759
