VALTARO KFZ-Gutachter

FAQ

Fragen, die vor dem Gutachten klären.

Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen Ihnen helfen, den nächsten Schritt einzuordnen.

Häufige Fragen vor dem Termin.

Kurze Antworten, damit Sie wissen, ob ein Gutachten in Ihrer Situation der richtige Weg ist.

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?+

Ein unabhängiges Unfallgutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht, die Schuldfrage unklar ist oder Sie den Schaden gegenüber einer Versicherung nachvollziehbar belegen wollen. Auch bei Wertfragen oder zur Beweissicherung lohnt sich oft eine Fahrzeugbegutachtung. Ob das in Ihrem Fall üblich ist, klären wir kurz im Gespräch – ohne dass Sie sich vorher festlegen müssen.

Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?+

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens sein. In der Praxis trägt sie dann häufig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ob das in Ihrem Fall so ist, hängt vom konkreten Unfall und den Umständen ab. Bei Eigenverschulden oder Kasko gelten andere Regeln; das sagen wir Ihnen vorab.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?+

Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Vorschlag der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Ob Ausnahmen greifen, hängt vom Einzelfall ab; das ist keine Rechtsberatung.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?+

Nein, in der Regel nicht. Die gegnerische Versicherung darf einen eigenen Sachverständigen vorschlagen, Sie müssen ihn aber nicht übernehmen. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden in Ihrem Interesse. Offene Fragen zum konkreten Fall klären wir im Gespräch.

Was ist ein Bagatellschaden?+

Als Bagatellschaden gilt üblicherweise ein geringfügiger Blechschaden, bei dem Aufwand und Nutzen eines vollständigen Gutachtens oft nicht im Verhältnis stehen. Die Grenze ist keine feste Summe und hängt vom Fahrzeug und vom Schadenbild ab. Im Zweifel schauen wir uns den Fall kurz an, bevor Sie etwas beauftragen.

Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?+

Termine vergeben wir so zeitnah wie möglich, häufig noch in den nächsten Werktagen. Nach der Besichtigung folgt die Ausarbeitung; die Dauer hängt vom Schadenbild und den Unterlagen ab. Wenn es eilt, etwa weil das Fahrzeug in der Werkstatt steht, sprechen Sie uns darauf an.

Kann die Begutachtung bei mir zu Hause oder in der Werkstatt stattfinden?+

Ja. Die Fahrzeugbegutachtung findet am stehenden Fahrzeug statt: bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standplatz. Das Fahrzeug muss sicher zugänglich sein, damit der Schaden beurteilt werden kann.

Welche Unterlagen benötige ich für die Begutachtung?+

Hilfreich sind Fahrzeugschein, kurze Angaben zum Vorfall, vorhandene Fotos sowie Kontaktdaten der Gegenseite bzw. der Versicherung. Ein Aktenzeichen, falls schon da, erleichtert die Zuordnung. Fehlt etwas, kann der Termin oft trotzdem stattfinden; Unterlagen lassen sich nachreichen.

Wird eine mögliche Wertminderung im Gutachten berücksichtigt?+

Soweit sie im konkreten Fall feststellbar ist, gehört eine merkantile Wertminderung zur Dokumentation. Nicht jeder Schaden führt zu einer Wertminderung; das hängt unter anderem vom Fahrzeug, vom Schadenumfang und vom Markt ab. Was nicht belegbar ist, setzen wir nicht an.

Was passiert nach der Begutachtung?+

Nach der Aufnahme vor Ort folgt die Ausarbeitung. Sie erhalten eine nachvollziehbare Unterlage für Versicherung, Werkstatt und Ihre Akten. Daraus folgt keine automatische Leistungszusage der Versicherung. Offene Punkte klären wir, sobald das Gutachten vorliegt.

In welchen Orten ist VALTARO unterwegs?+

Schwerpunkt sind Köln, Troisdorf, Hennef, Kerpen, Aachen, Siegburg, Jülich, Mechernich, Wesseling, Euskirchen, Erftstadt, Bonn und Düsseldorf. Anfragen aus der näheren Umgebung prüfen wir individuell. Schreiben oder rufen Sie uns einfach an.

Ersetzt ein Kostenvoranschlag das Gutachten?+

Nicht immer. Ein Kostenvoranschlag beschreibt geplante Reparaturarbeiten. Ein Gutachten geht weiter: Es dokumentiert den Schaden unabhängig, kann Wertminderung und wirtschaftliche Folgen erfassen und ist in der Auseinandersetzung mit der Versicherung oft die belastbarere Grundlage. Bei eindeutig geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen das hängt vom Einzelfall ab.

Direkter Kontakt

Schildern Sie den Schaden. Wir melden uns.

Telefon 0152 59175759